Die SAPV kann unter anderem bei folgenden Erkrankungen verordnet werden:
Die Entscheidung erfolgt immer individuell auf Grundlage der jeweiligen gesundheitlichen Situation.
Die Verordnung erfolgt durch:
Nach der Verordnung prüft die Krankenkasse die Voraussetzungen und übernimmt in der Regel die Kosten der Versorgung.
SAPV steht für Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Sie richtet sich an Menschen mit einer schweren, fortschreitenden und nicht heilbaren Erkrankung, die eine besonders intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen.
Anspruch haben Patienten mit einer fortgeschrittenen Erkrankung und einem komplexen Versorgungsbedarf, wenn die allgemeine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht.
Die Verordnung kann durch Hausärzte, Fachärzte, Palliativmediziner oder Krankenhausärzte erfolgen.
Ja. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten für die SAPV in der Regel vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Die SAPV erfolgt überwiegend in der vertrauten Umgebung des Patienten – zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz.
Nein. Gerade das ist eines der wichtigsten Ziele der SAPV. Die Versorgung ermöglicht es vielen Patienten, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Die SAPV wird häufig bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen, schweren Herz- oder Lungenerkrankungen, neurologischen Erkrankungen wie ALS oder anderen lebensbegrenzenden Erkrankungen eingesetzt.
Die SAPV umfasst unter anderem:
Nein. Die SAPV kann bereits deutlich früher eingesetzt werden, sobald ein erhöhter palliativmedizinischer Versorgungsbedarf besteht. Ziel ist es, Beschwerden frühzeitig zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Ja. Die Begleitung und Entlastung von Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil der SAPV. Wir stehen Familien beratend und unterstützend zur Seite.
Unser Team ist rund um die Uhr erreichbar. Dadurch können viele Situationen schnell eingeschätzt und häufig unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
Ja. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Fachärzten, Palliativmedizinern, Therapeuten, Hospizen und weiteren Partnern zusammen. Ihr Hausarzt bleibt weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner.
Nach der Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Versorgung häufig kurzfristig organisiert und begonnen werden.
Unser Team berät Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um die SAPV, die Voraussetzungen und den Ablauf der Versorgung.
Telefon: 03322 – 421 31 31